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   BVerwG, 08.06.1972 - II C 13.72   

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https://dejure.org/1972,1640
BVerwG, 08.06.1972 - II C 13.72 (https://dejure.org/1972,1640)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.1972 - II C 13.72 (https://dejure.org/1972,1640)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 1972 - II C 13.72 (https://dejure.org/1972,1640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Zulage für besonders beanspruchte Soldaten in technischer Verwendung in Strahlflugzeugverbänden und Strahlflugzeugschulen - Gewährung einer widerruflichen und nicht ruhegehaltfähigen Stellenzulage für Soldaten - Anforderungen an die Gewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1972 - II C 13.72
    Zur Auslegung der sich hiernach nicht als eindeutig erweisenden Vorschrift des § 45 a BBesG darf deren Entstehungsgeschichte herangezogen werden (BVerfGE 10, 234 [244] und 11, 126 [130 f.]).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1972 - II C 13.72
    Zur Auslegung der sich hiernach nicht als eindeutig erweisenden Vorschrift des § 45 a BBesG darf deren Entstehungsgeschichte herangezogen werden (BVerfGE 10, 234 [244] und 11, 126 [130 f.]).
  • BVerwG, 19.11.1973 - VI B 81.73

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ordnungsgemäße Darlegung der

    Die Beschwerde macht weiter geltend, in der "Auslegung der Vorgeschichte" weiche das Berufungsurteil von der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil BVerwG II C 13.72 ab.

    Im übrigen ist eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 1972 - BVerwG II C 13.72 - auch nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 14.08.1975 - 6 B 23.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anwendbarkeit von § 45a

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juni 1972 - BVerwG II C 13.72 - [Buchholz 235 § 45 a BBesG Nr. 1]) ist bereits geklärt, daß § 45 a BBesG auf Offiziere nicht anwendbar ist.
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